VERORDNUNG

Behandlungskosten

Logopädie / Sprachtherapie sowie Ergotherapie müssen von einem Arzt verordnet werden und erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie. Wenn vom Arzt verordnet, ist es möglich, die Behandlung im Hausbesuch durchzuführen.

Logopädie / Sprachtherapie sowie Ergotherapie sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sie gilt als Heilmittel (wie auch Physiotherapie), die Kosten für die Therapie werden auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen und im Regelfall auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Für gesetzlich versicherte Patienten ist eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben, von der jedoch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit sind. Nicht von der Zuzahlung befreite Patienten müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 € Gebühr pro Verordnung / Rezept entrichten. Zuzahlungen fallen auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen an.

Bei privat versicherten Patienten wird vor Beginn der Therapie ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten für die Behandlung übernehmen die Privatkassen in unterschiedlichem Umfang. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse!

Folgende Ärzte können Verordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:

 

  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • HNO-Ärzte
  • Zahnärzte / Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Internisten
  • Phoniater
  • Pädaudiologen

Folgende Ärzte können Verordnungen (Rezepte) für eine ergotherapeutische Behandlung austellen:

  • Hausärzte
  • Neurologen
  • Kinderärzte
  • Psychiater
  • Chirurgen